Als Patentanwaltskanzlei unterstützen wir Sie bei verschiedensten Fragen des geistigen Eigentums. Hierzu zählen vor allem Dienstleistungen im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten, mit denen Sie sich gegenüber Wettbewerbern abgrenzen können. Zum Teil lassen sich unterschiedliche Aspekte eines Produkts mit unterschiedlichen Schutzrechten schützen. Welches Schutzrecht oder welche Schutzrechte im Einzelfall sinnvoll sind, kann in einem ersten Beratungsgespräch geklärt werden. Wir betreuen die folgenden Schutzrechte:
Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang zu allen Aspekten des jeweiligen Schutzrechts, arbeiten Schutzrechtsanmeldungen für Sie aus und vertreten Sie in sämtlichen Verfahren zur Erlangung und Verteidigung Ihres Schutzrechts oder beim Vorgehen gegen fremde Schutzrechte. Dies bezieht sich auf Schutzrechte für die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie auf Schutzrechte auf europäischer Ebene. Auch ein über Europa hinausgehender internationaler Schutz ist möglich. Ebenfalls unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihres Schutzrechts sowie bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter.
Im Zusammenhang mit den genannten Schutzrechten führen wir auch Recherchen durch und erstellen Gutachten zu Rechercheergebnissen. Dies betrifft insbesondere Recherchen nach bestehendem Stand der Technik sowie Freedom-to-Operate-Recherchen.
Ein weiteres wichtiges Rechtsgebiet ist das Arbeitnehmererfinderrecht. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu sämtlichen sich hierzu ergebenden Fragestellungen, arbeiten für Sie rechtskonforme Erklärungen und Vereinbarungen aus und unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
Ferner betreuen wir Sie bei allen Fragen der Lizenzierung
eines Schutzrechts, sowohl hinsichtlich eigener als auch fremder Schutzrechte
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