Mit diesem Schutzrecht können dreidimensionale Strukturen (Topographien) von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen geschützt werden. Bedingung für die Schutzfähigkeit einer Topographie ist das Vorliegen von Eigenart. Das Recht auf Schutz der Topographie steht ihrem Erschaffer zu oder demjenigen, der sie erstmalig innerhalb der EU verwendet, oder dem Rechtsnachfolger dieser Personen. Die maximale Schutzdauer einer Topographie beträgt 10 Jahre.
Die Anmeldung ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einzureichen, wo sie nur auf formale Erfordernisse geprüft wird. Nach Eintragung erstreckt sich der Schutz auf die Bundesrepublik Deutschland.
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