Für den Fall, dass Sie ein Schutzrecht nicht selber nutzen wollen oder möchten, können Sie es auf Dritte übertragen, z.B. verkaufen. Eine oftmals bessere Alternative stellt die Vergabe von Lizenzen an dem Schutzrecht dar. Hierdurch bleiben Sie Inhaber des Schutzrechts, aber Dritte können als Lizenznehmer den Gegenstand des Schutzrechts nutzen. In vielen Fällen wird eine Lizenzgebühr erhoben, es sind aber auch andere Gestaltungen möglich, z.B. die gegeseitige Vergabe von Lizenzen (Cross-Licensing). Hinsichtlich Dauer und Umfang einer Lizenzierung bestehen unterschiedlichste Möglichkeiten. Lizenzen können für einen Staat, einen Teil eines Staats oder für mehrere Staaten erteilt werden.
Wir beraten Sie zu Fragen der Lizenzierung, insbesondere hinsichtlich Lizenzgebühren, arbeiten für Sie Lizenzvereinbarungen aus und vertreten Sie in Lizenzverhandlungen.
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