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Patentanwaltskanzlei Nöker
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Marken

Bei einer Marke kann es sich um ein Zeichen unterschiedlicher Art handeln, mit dem Sie Ihre Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen und sich so von Wettbewerbern abgrenzen können. Bei dem Zeichen kann es sich z.B. um ein oder mehrere Wörter, ein Bildzeichen, eine dreidimensionale Form (z.B. die Form der Ware oder der Verpackung) oder einen Klang handeln. Die Marke kann nur nach erfolgreicher Prüfung eingetragen werden. Das wichtigste Prüfungskriterium ist dabei die Unterscheidungskraft, d.h. die Eignung des Zeichens, die bezeichneten Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Diese ist regelmäßig dann nicht gegeben, wenn man mit dem Zeichen die Beschaffenheit, die Herkunft, den Zweck oder andere Merkmale der Waren oder Dienstleistungen beschreiben kann. Als einziges Schutzrecht ist die Laufzeit einer Marke grundsätzlich nicht begrenzt. Sie wird zunächst für 10 Jahre eingetragen, danach kann der Schutz beliebig oft um jeweils 10 Jahre verlängert werden.

Eine Markenanmeldung kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden, wobei sich im Falle einer Eintragung der Schutz auf die Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Des Weiteren kann eine Markenanmeldung beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) erfolgen, wobei sich der Schutz im Fall einer Eintragung auf sämtliche EU-Staaten erstreckt. Schließlich ist ein Antrag auf internationale Registrierung möglich. Dabei muss zuvor eine deutsche oder europäische Markenanmeldung eingereicht werden, auf deren Basis dann Markenschutz in zahlreichen (auch nicht-europäischen) Ländern erlangt werden kann, wobei die einzelnen Länder eine eigene Prüfung vornehmen können.

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